AGB - SAG GROSSHANDEL GmbH

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten sowohl für den vorliegenden Auftrag als auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer. Unseren Bedingungen widersprechende Vorschriften des Käufers in den Bestellformularen, Auftragsbestätigungen usw. sind für uns nur bindend, falls wir diese schriftlich anerkannt haben.

2. Schriftform

Mündliche Erklärungen unsererseits bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Angebote und Bestellungen

Die von uns angebotenen und angegebenen Preise, Mengen und Liefermöglichkeiten sind, soweit gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bei uns eingegangene Bestellungen können nur mit unserer Zustimmung storniert werden. Haben wir ein Angebot gestellt, sind wir an die Bestellung nur dann gebunden, wenn diese den gesamten Leistungsumfang unseres Anbotes erfasst.

4. Lieferfristen und -termine, Verzug, Unmöglichkeit

Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder von uns zu vertretender nachträglicher Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Vor Ausübung des Rücktrittsrechts wegen Verzuges hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist - mindestens vierzehn Tage - zu setzen.

5. Höhere Gewalt und unverschuldetes Unvermögen

Höhere Gewalt, sowie unverschuldetes nachträgliches Unvermögen bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung berechtigen uns, die Lieferungen für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirksamkeit hinauszuschieben. Dauern die Ereignisse jedoch länger als 6 Wochen oder wird die von uns zu erbringende Leistung infolge des Ereignisses unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Preise

Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen. Die Preise gelten ab Lager Wien ausschließlich Verpackung und beinhalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.

7. Versand

Die Ware steht ab dem vereinbarten Lieferzeitpunkt in unserem Lager Wien zur Abholung durch den Käufer bereit. Über ausdrücklichen Auftrag des Käufers wird die Ware versendet. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers ab Lager Wien per Bahn oder von uns ausgewähltem Spediteur, sofern eine besondere Versandart nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Außenverpackung

Eine Grundverpackung für die Übernahme in unserem Lager Wien ist frei. Jede sonstige für den Versand erforderliche oder durch besonderen Wunsch des Käufers zweckmäßige Verpackung geht zu Lasten des Käufers. Es werden hierfür von uns die Selbstkosten berechnet.

9. Gewährleistung

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel sind gemäß § 377 HGB unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge beheben wir die Mängel gemäß den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, insbesondere auch die Haftung für Schäden, die nicht an der gelieferten Sache selbst entstanden sind, soweit solche Schäden nicht auf der Abwesenheit ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beruhen und die Zusicherung gerade das Risiko des eingetretenen Schadens beinhaltetet. Werden seitens des Käufers oder Dritter an von uns gelieferten Waren Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungen vorgenommen, so sind Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz gegen uns ausgeschlossen.

10. Regress

Der Besondere Rückgriff gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen, sofern nicht der Käufer oder dessen Nachmann vor Regulierung der Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers mit uns Rücksprache gehalten hat und unsere ausdrückliche schriftliche Zusage vorliegt, dass die Gewährleitungsregulierung gegenüber dem Verbraucher von uns dem Grunde und der Höhe nach anerkannt wird.

11. Zahlungen und Kreditwürdigkeit

Zahlung ist in Euro sofort nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten. Für die Einräumung eines Zahlungszieles bedarf es jeweils besonderer Vereinbarungen.
Die Zahlung gilt als an dem Tag erfolgt, an dem der Lieferer über den Betrag verfügen kann. Scheck- oder Wechselzahlung ist ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir - unbeschadet weitergehender Ansprüche - berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen EURIBOR in Rechnung zu stellen. Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers.
Nur von uns mit schriftlicher Inkassovollmacht ausgestattete Personen sind zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Unsere gesamten Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer aus von ihm zu vertretenden Gründen die Zahlungsbedingungen nicht einhält, um einen Zahlungsaufschub nachsucht oder seine Zahlungen einstellt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, sowie nach Mahnung und angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Käufer die Weiterveräußerung der Waren zu untersagen und unsere Waren auf Kosten des Käufers zurückzuholen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung unserer Forderungen mit Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, sofern diese nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

12. Warenrücksendungen

Mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung können auch Warenrücksendungen erfolgen. Solche müssen für uns fracht- und spesenfrei an unser Lager Wien erfolgen. Voraussetzung für eine Gutschrift des Warenwertes ist die Rücksendung marktgängiger und im einwandfreien Zustand befindlicher Ware. In jedem Fall bringen wir vomgutzuschreibenden Warenwert eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20 % in Abzug.

13. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüchen, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gibt das vorbehaltene Eigentum an den von uns gelieferten Warten (Vorbehaltsware) als Sicherung für unsere Saldorechnung. Im Falle einer Bindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir zur Sicherung unserer im vorstehenden Absatz genannten Ansprüche Miteigentum an der neuen Sache, das der Käufer uns schon jetzt überträgt. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung , Vermischung oder Verarbeitung. Der Käufer wird die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich verwahren. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer bis auf Widerruf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinem Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Absätzen vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sonstigen Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir werden diese Forderungen so lange nicht selbst einziehen, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, kann der Käufer insoweit Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verlangen. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Stelle sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Falls wir nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch machen, so sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn und Erstattung von Kosten, bleiben vorbehalten.

14. Verkauf in andere Länder

Die von uns gelieferten Waren dürfen in nicht eingebautem Zustand nur mit unserer schriftlichen Zustimmung in andere Länder als in die des gemeinsamen Marktes verkauft werden. Im Falle eines Verstoßes steht uns außer dem Anspruch auf Schadenersatz auch das Recht zu, die laufenden Aufträge zu streichen.

15. Haftungsausschluss über die Bedingungen hinaus

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche -, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, vorvertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird.

16. anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auf die Rechtsgeschäfte zwischen dem Käufer und uns ist österreichisches Recht mit Ausnahme der Regeln über den internationalen Warenkauf anzuwenden. Erfüllungsort ist Wien. Für alle aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehende Rechtsstreitigkeiten wird das Handelsgericht Wien, bzw. für Forderungen, die in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien fallen, dieses Gericht, als Gerichtsstand vereinbart.

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